Die Änderung des Namens durch Eheschließung aber auch der geänderte Familienstand sowie allfällige Veränderungen des Hauptwohnsitzes erfordern einschlägigen Gesetzen zufolge eine Reihe von Behördenwegen. Mitunter ist es ratsam, vor dem Aufsuchen einer Behörde telefonisch Auskünfte einzuholen.
Meldeamt
- einen neu ausgefüllten Meldezettel (erhältlich bei jenem Gemeindeamt, in dessen Bereich sie sich anmelden wollen, bzw. ihren Wohnsitz haben und die Änderung des Namens bekanntgeben wollen)
- den bisherigen Meldezettel bzw. die Bestätigung über die bereits erfolgte Abmeldung von der bisherigen Unterkunft und Meldezettel weiterer Wohnsitze
- Heiratsurkunde, wenn sich Ihr Name durch die Eheschließung geändert hat
- Reisepass bei fremden Staatsangehörigen
- Amtlicher Lichtbildausweis
Wenden Sie sich bitte an jenes Gemeindeamt, in dessen Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. begründen wollen. In Städten mit Bundespolizeidirektionen übernehmen die Polizeibehörden die Auf-gaben des Meldeamtes.
Vergessen Sie nicht, die Namensänderung bzw. Änderung der Adresse auch bei all jenen Gemeinden zu melden, in deren Bereich Sie weitere Wohnsitze haben.
Reisepass
- Antragsformular auf Änderung der Eintragung im grünen Reisepass oder Antragsformular auf Neuausstellung eines roten EU-Passes (die Formulare liegen bei der Passbehörde auf)
- Meldezettel (lautend auf den neuen Namen)
- Heiratsurkunde, wenn sich der Name durch die Eheschließung geändert hat
- Den bisherigen Reisepass
- 2 Passfotos, wenn ein neuer EU-Pass ausgestellt werden soll
- Urkunden zu Titeln
Änderungen der Wohnanschrift müssen der Passbehörde nicht gemeldet werden.
Wenden Sie sich bitte an jene Bezirkshauptmannschaft (bzw. Magistrat), Passamt in deren Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. In Städten mit einer Bundespolizeidirektion übernimmt die Polizeibehörde die Aufgaben des Passamtes.
Fremde Staatsbürger wenden sich an ihre zuständige Botschaft in Österreich.
Personalausweis
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antragsformular (liegt bei der Passbehörde auf)
- Meldezettel (lautend auf den neuen NamenHeiratsurkunde wenn sich der Name durch die Eheschließung geändert hat)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- 2 neue Passfotos
- den bisherigen Personalausweise
- Nachweis über akademischen Grad oder Ingenieurtitel
Änderungen der Wohnanschrift müssen der Passbehörde nicht gemeldet werden.
Wenden Sie sich bitte an jene Bezirkshauptmannschaft (bzw. Magistrat), Passamt, in deren Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. In Städten mit einer Bundespolizeidirektion übernimmt die Polizeibehörde die Aufgaben des Passamtes.
Zulassungsschein für Kraftfahrzeuge
Wurde der Hauptwohnsitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle verlegt, ist es vorgeschrieben, das Kraftfahrzeug bei der für den neuen Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle umzumelden.
Sie benötigen folgenden Unterlagen:
- Meldezettel (lautend auf den neuen Namen bzw. auf die neue Wohnadresse
- Zulassungsschein ihres Kraftfahrzeuges
- Typenschein des Kraftfahrzeuges
- Heiratsurkunde, wenn sich der Name durch die Eheschließung geändert hat
- Nachweis über akademischen Grad oder Ingenieurtitel
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Kennzeichen (beide)
- Überprüfungsbescheid für die KFZ-Plakette
Führerschein
Sie benötigen folgenden Unterlagen:
- Führerschein
- Meldezettel (lautend auf den neuen Namen bzw. die neue Wohnadresse)
- Heiratsurkunde, wenn sich der Name durch die Eheschließung geändert hat
- Nachweis über akademischen Grad oder Ingenieurtitel.
Arbeitgeber
Sozialversicherung/Krankenkasse
Finanzamt
Finanzamt – Beihilfengruppe
Postamt
Post- und Telekom/Telefongesellschaften
Bank
Waffenrechtliche Urkunden
Jagdkarte
Anglerberechtigung
Universität
Sie sollten die Namensänderung auch bekanntgeben bei
- Wohnbaugenossenschaft/Vermieter/Hausverwaltung
Änderungen der Personaldaten sind ehemöglichst zu melden - Energieversorger/Stadtwerke (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kanal)
Sie sind verpflichtet, Namensänderungen bekanntzugeben, die mit Abrechnungen auf den aktuellen Namen lauten. Meist genügt ein Anruf, sonst fordern Sie ein Formular an, mit welchem Sie die Änderungen bekanntgeben können. - Arbeitnehmer-/Arbeitgeber-Vereinigung (Gewerkschaft, Kammern usw.)
- Kirchenbeitragsstelle
- Versicherungen
Wenden Sie sich an alle Versicherungsanstalten, bei welchen Sie Versicherungen abgeschlossen haben. Richten Sie jeweils ein Schreiben unter Anführung der Polizzennummer an die Unfall-, Kranken-, Lebens-, Haushalts-, Gebäude-, KFZ-Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung etc.) - Private Vereine, Parteiorganisationen Versandhäuser, Clubs, Abonnements bei welchen Ihr Name und Ihre Anschrift registriert sind.
- Freunde, Bekannte, Verwandte usw.